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   VGH Bayern, 23.09.2021 - 19 ZB 20.323   

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VGH Bayern, 23.09.2021 - 19 ZB 20.323 (https://dejure.org/2021,40127)
VGH Bayern, Entscheidung vom 23.09.2021 - 19 ZB 20.323 (https://dejure.org/2021,40127)
VGH Bayern, Entscheidung vom 23. September 2021 - 19 ZB 20.323 (https://dejure.org/2021,40127)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    AufenthG § 5 Abs. 1 Nr. 2, § 11 Abs. 1, § 53 Abs. 1, Abs. 2, § 54 Abs. 1 Nr. 1, § 55, § 81 Abs. 4 S. 1; EMRK Art. 8 Abs. 1, Abs. 2
    Ausweisung wegen mehrfacher schwerer Drogendelikte

  • rewis.io

    Ausweisung, Kosovo, Drogenkriminalität, Drogensucht, Dissozialität

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (48)

  • BVerwG, 15.01.2013 - 1 C 10.12

    Ausweisung; Türkei; Assoziationsrecht; assoziationsrechtliches Aufenthaltsrecht;

    Auszug aus VGH Bayern, 23.09.2021 - 19 ZB 20.323
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts haben Ausländerbehörden und Verwaltungsgerichte bei einer (hier: auch) spezialpräventiven Ausweisungsentscheidung und ihrer gerichtlichen Überprüfung eine eigenständige Prognose zur Wiederholungsgefahr zu treffen (vgl. z.B. BVerwG, U.v. 15.1.2013 - 1 C 10.12 - juris Rn. 18; BayVGH, B.v. 14.2.2017 - 19 ZB 16.2570).

    Für die im Rahmen tatrichterlicher Prognose festzustellende Wiederholungsgefahr gilt mithin nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ein differenzierender, mit zunehmenden Ausmaß des möglichen Schadens abgesenkter Grad der Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts (vgl. BVerwG, U.v. 15.1.2013 - 1 C 10/12 - juris Rn. 15).

    Dies bedeutet nicht, dass bei hochrangigen Rechtsgütern (wie Leben und Gesundheit, vgl. Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG) bereits jede auch nur entfernte Möglichkeit einer Wiederholungsgefahr eine Wiederholungsgefahr begründet (vgl. BVerwG, U.v. 15.1.2013 - a.a.O. Rn. 16; U.v. 4.10.2012 - a.a.O.).

  • BVerfG, 19.10.2016 - 2 BvR 1943/16

    Verfassungsbeschwerde gegen die Ausweisung aus der Bundesrepublik Deutschland

    Auszug aus VGH Bayern, 23.09.2021 - 19 ZB 20.323
    Das Bundesverfassungsgericht umschreibt den Begriff mit "hier geborene bzw. als Kleinkinder nach Deutschland gekommenen Ausländer" (vgl. BVerfG, B.v. 19.10.2016 - 2 BvR 1943/16 - juris Rn. 19; B. v. 25.8.2020 - 2 BvR 640/20 - juris Rn. 24).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts besteht auch für sogenannte "faktische Inländer" kein generelles Ausweisungsverbot (vgl. BVerfG, B.v. 19.10.2016 - 2 BvR 1943/16 - juris Rn .19; B.v. 25.8.2020 - 2 BvR 640/20 - juris Rn. 24).

  • BVerfG, 25.08.2020 - 2 BvR 640/20

    Unzureichende Abwägung wesentlicher Umstände in einer Ausweisungssache verletzt

    Auszug aus VGH Bayern, 23.09.2021 - 19 ZB 20.323
    Das Bundesverfassungsgericht umschreibt den Begriff mit "hier geborene bzw. als Kleinkinder nach Deutschland gekommenen Ausländer" (vgl. BVerfG, B.v. 19.10.2016 - 2 BvR 1943/16 - juris Rn. 19; B. v. 25.8.2020 - 2 BvR 640/20 - juris Rn. 24).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts besteht auch für sogenannte "faktische Inländer" kein generelles Ausweisungsverbot (vgl. BVerfG, B.v. 19.10.2016 - 2 BvR 1943/16 - juris Rn .19; B.v. 25.8.2020 - 2 BvR 640/20 - juris Rn. 24).

  • VGH Bayern, 14.02.2019 - 10 ZB 18.1967

    Vorliegen des Ausweisungsinteresses wegen eines nicht geringfügigen Verstoßes

    Auszug aus VGH Bayern, 23.09.2021 - 19 ZB 20.323
    Vom Aufenthalt eines Ausländers, der Straftaten begangen habe, könne aber auch dann eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung ausgehen, wenn von ihm selbst keine Wiederholungsgefahr mehr ausgehe, im Falle des Unterbleibens einer ausländerrechtlichen Reaktion auf sein Fehlverhalten andere Ausländer aber nicht wirksam davon abgehalten werden, vergleichbare Delikte zu begehen (vgl. auch z.B. BayVGH, B.v. 14.2.2019 - 10 ZB 18.1967 - juris sowie Bauer in Bergmann/Dienelt, AuslR, 13. Aufl. 2020, § 53 AufenthG Rn. 61 ff. m.w.N.).

    Dementsprechend verlangt die Darlegung (§ 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO) der rechtsgrundsätzlichen Bedeutung, dass eine konkrete Rechts- oder Tatsachenfrage formuliert und aufgezeigt wird, weshalb die Frage im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder der Fortentwicklung des Rechts klärungsbedürftig und entscheidungserheblich (klärungsfähig) ist; ferner muss dargelegt werden, worin die allgemeine, über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung dieser Frage besteht (stRspr., vgl. BayVGH, B.v. 12.4.2019 - 10 ZB 19.275 - juris Rn. 7; B.v. 8.9.2019 - 10 ZB 18.1768 - Rn. 11; B.v. 14.2.2019 - 10 ZB 18.1967 - juris Rn. 10; BayVGH, B.v. 17.12.2015 - 10 ZB 15.1394 - juris Rn. 16 m.w.N.); Happ in Eyermann, VwGO, 15. Aufl. 2019, § 124a Rn. 72).

  • VGH Bayern, 07.03.2019 - 10 ZB 18.2272

    Ausweisung eines irakischen Flüchtlings wegen Drogendelikten

    Auszug aus VGH Bayern, 23.09.2021 - 19 ZB 20.323
    In ständiger Rechtsprechung ist anerkannt, dass die Gefahren, die vom illegalen Handeln mit Betäubungsmitteln ausgehen, schwerwiegend sind und ein Grundinteresse der Gesellschaft berühren (vgl. BVerwG, U.v. 14.5.2013 - 1 C 13.12 - juris Rn. 12 mit Nachweisen zu Rechtsprechung des EuGHs und des EGMR; vgl. BayVGH, B.v. 7.3.2019 - 10 ZB 18.2272 - juris Rn. 7).

    Bei Ausländern, die im Alter von 13 bzw. 14 Jahren eingereist waren und eine gelungene Integration in die Gesellschaft und Rechtsordnung nicht zu verzeichnen war, wurde die Stellung als "faktischer Inländer" verneint (vgl. BayVGH, B.v. 26.11.2018 - 19 CE 17.2454 - juris Rn. 24; B.v. 7.3.2019 - 10 ZB 18.2272 - juris Rn. 10).

  • BVerwG, 04.10.2012 - 1 C 13.11

    Ausweisung; türkischer Staatsangehöriger; Assoziationsrecht;

    Auszug aus VGH Bayern, 23.09.2021 - 19 ZB 20.323
    An die Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts sind umso geringere Anforderungen zu stellen, je größer und folgenschwerer der möglicherweise eintretende Schaden ist (stRspr., vgl. z.B. BVerwG, U.v. 4.10.2012 - 1 C 13.11 - juris Rn. 18; BayVGH, U.v. 30.10.2012 - 10 B 11.2744 - juris Rn. 34 und B.v. 3.3.2016 - 10 ZB 14.844 - juris).

    Dies bedeutet nicht, dass bei hochrangigen Rechtsgütern (wie Leben und Gesundheit, vgl. Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG) bereits jede auch nur entfernte Möglichkeit einer Wiederholungsgefahr eine Wiederholungsgefahr begründet (vgl. BVerwG, U.v. 15.1.2013 - a.a.O. Rn. 16; U.v. 4.10.2012 - a.a.O.).

  • BVerfG, 23.01.2006 - 2 BvR 1935/05

    Verletzung von Art 6 Abs 1, Abs 2 S 1 GG durch Ablehnung der Gewährung von

    Auszug aus VGH Bayern, 23.09.2021 - 19 ZB 20.323
    Wie der Gerichtshof betont auch das Bundesverfassungsgericht, dass selbst gewichtige familiäre Belange sich nicht stets gegenüber gegenläufigen öffentlichen Interessen durchsetzen (z.B. BVerfG, B.v. 23.1.2006 - 2 BvR 1935/05 - juris Rn. 23).
  • EGMR, 18.10.2006 - 46410/99

    Rechtssache ÜNER gegen die NIEDERLANDE

    Auszug aus VGH Bayern, 23.09.2021 - 19 ZB 20.323
    Auch nach der Rechtsprechung des EGMR bietet Art. 8 EMRK bei sogenannten "Zuwanderern der zweiten Generation" keinen absoluten Schutz vor einer Aufenthaltsbeendigung (vgl. EGMR [Große Kammer], U.v. 18.10.2006 - 46410/99 Rn. 54 - Üner, NVwZ 2007, 1279).
  • BVerwG, 30.03.2010 - 1 C 6.09

    Niederlassungserlaubnis; Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen;

    Auszug aus VGH Bayern, 23.09.2021 - 19 ZB 20.323
    Die Fiktion nach § 81 Abs. 4 AufenthG hat besitzstandswahrende, nicht aber rechtsbegründende Wirkung (BVerwG, U. v. 30.3.2010 - 1 C 6.09 - juris Rn. 22).
  • BVerfG, 29.07.2010 - 1 BvR 1634/04

    Versagung verwaltungsgerichtlichen Rechtsschutzes gegen einen Kostenbescheid für

    Auszug aus VGH Bayern, 23.09.2021 - 19 ZB 20.323
    Ein derartiger Klärungsbedarf besteht nicht, wenn die Rechtsfrage bereits geklärt ist oder auf der Grundlage der bestehenden Rechtsprechung mit Hilfe der anerkannten Auslegungsregeln auch ohne Durchführung eines Berufungsverfahrens beantwortet werden kann (stRspr., BVerwG, B.v. 9.4.2014 - 2 B 107.13 - juris Rn. 9 m.w.N.; BVerfG, B.v. 29.7.2010 - 1 BvR 1634/04 - juris Rn. 64).
  • VGH Baden-Württemberg, 13.01.2016 - 11 S 889/15

    Ausweisung eines die PKK in herausgehobener Funktion unterstützenden türkischen

  • BVerfG, 10.08.2007 - 2 BvR 535/06

    Verletzung des Rechts auf freie Entfaltung der Persönlichkeit durch

  • BVerwG, 14.02.2012 - 1 C 7.11

    Ausweisung; Ermessensausweisung; besonderer Ausweisungsschutz; schwerwiegende

  • BVerwG, 16.07.2002 - 1 C 8.02

    Aufenthaltserlaubnis; Versagung der Aufenthaltserlaubnis; Aufenthaltsbeendigung;

  • BVerfG, 28.04.2011 - 1 BvR 3007/07

    Verletzung des Justizgewährungsanspruchs im Zivilprozess durch unterlassene

  • BVerfG, 18.07.1979 - 1 BvR 650/77

    Ausweisung II

  • BVerwG, 10.02.2011 - 1 B 22.10

    Ausweisungsschutz; familiäre Bindungen; Kindeswohl

  • BVerwG, 09.04.2014 - 2 B 107.13

    Divergenz; Gesetzesfassung; Neufassung; Gesetzesänderung; Übergangsgebührnisse;

  • BVerwG, 21.07.2015 - 1 B 26.15

    Kein unbedingter Vorrang des Kindeswohls vor entgegenstehenden öffentlichen

  • VGH Bayern, 10.10.2017 - 19 ZB 16.2636

    Ausweisung trotz positiver strafvollstreckungsrechtlicher Entscheidung

  • VGH Bayern, 17.12.2015 - 10 ZB 15.1394

    Feststellung des Verlusts des Rechts auf Einreise und Aufenthalt

  • VGH Bayern, 21.05.2019 - 10 B 19.55

    Befristung der Wirkungen der Ausweisung

  • VGH Bayern, 12.04.2019 - 10 ZB 19.275

    Keine Privilegierung für in die Bundesrepublik Deutschland weitergewanderte

  • VGH Bayern, 21.11.2017 - 10 B 17.818

    Unverhältnismäßigkeit einer Ausweisungsverfügung

  • VGH Bayern, 08.02.2019 - 10 ZB 18.1768

    Anforderung an die Gefahrenprognose bei einem unter Führungsaufsicht gestellten

  • BVerwG, 12.07.2018 - 1 C 16.17

    Generalprävention kann ein Ausweisungsinteresse begründen

  • BVerwG, 09.05.2019 - 1 C 21.18

    Bundesverwaltungsgericht bestätigt generalpräventive Ausweisung - EuGH soll

  • BVerfG, 10.09.2009 - 1 BvR 814/09

    Verletzung der Rechtsweggarantie des Art 19 Abs 4 S 1 GG durch Verweigerung der

  • BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende

  • BVerfG, 09.06.2016 - 1 BvR 2453/12

    Der Zugang zu mehreren Instanzen darf nicht unzumutbar erschwert werden

  • BVerfG, 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10

    Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz (Art 19 Abs 4 GG) durch

  • BVerwG, 16.11.2000 - 9 C 6.00

    Abschiebungsschutz; politische Verfolgung; Ausschluss vom Abschiebungsschutz;

  • BVerfG, 08.05.2019 - 2 BvR 657/19

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde gerichtet gegen eine Ausweisung wegen

  • BVerwG, 15.04.2013 - 1 B 22.12

    Assoziationsrecht; assoziationsrechtliches Aufenthaltsrecht; Ausweisung;

  • BVerwG, 14.05.2013 - 1 C 13.12

    Assoziationsrecht; assoziationsrechtliches Aufenthaltsrecht; Ausweisung;

  • VGH Bayern, 03.03.2016 - 10 ZB 14.844

    Ausweisung wegen Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung

  • VGH Bayern, 13.10.2017 - 10 ZB 17.1469

    Ausweisung wegen schwerer Straftaten

  • BVerwG, 04.05.1990 - 1 B 82.89

    Umfang der Aufklärungspflicht bei Ausweisung eines unter besonderem

  • VGH Bayern, 02.05.2017 - 19 CS 16.2466

    Bedeutung der Aussetzung des Rests einer Freiheitsstrafe für die Gefahrenprognose

  • VGH Bayern, 30.10.2012 - 10 B 11.2744

    Ausweisung eines assoziationsberechtigten türkischen Staatsangehörigen

  • VGH Bayern, 07.02.2018 - 10 ZB 17.1386

    Abschiebung in die Türkei - Wiederholungsgefahr der Begehung weiterer erheblicher

  • VGH Bayern, 06.05.2015 - 10 ZB 15.231

    Verlustfeststellung; kroatischer Staatsangehöriger; Verurteilung wegen

  • VGH Bayern, 03.02.2015 - 10 B 14.1613

    Zwingende Ausweisung; besonderer Ausweisungsschutz; schwerwiegende Gründe der

  • VGH Bayern, 22.10.2015 - 22 ZB 15.1584

    Änderungen der Sach- und Rechtslage, die erst nach Ablauf der zweimonatigen Frist

  • VGH Bayern, 16.04.2020 - 10 ZB 20.536

    Ausweisung eines an paranoider Schizophrenie erkrankten türkischen

  • VGH Bayern, 29.05.2018 - 10 ZB 17.1739

    Ausweisung wegen Drogenstraftaten - Gefahrenprognose bei noch nicht

  • VGH Bayern, 16.02.2018 - 10 ZB 17.2063

    Rechtmäßige Ausweisung in die Türkei

  • VGH Bayern, 06.11.2019 - 19 CS 19.1183

    Bestätigung der sofortigen Vollziehbarkeit der Ausweisung eines wegen

  • VGH Baden-Württemberg, 02.01.2023 - 12 S 1841/22

    Generalpräventive Ausweisung eines Drittstaatsangehörigen, zu dessen Gunsten das

    Trotz der in der Literatur formulierten Kritik an der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur Ausweisung aus generalpräventiven Erwägungen (ausführlich Funke-Kaiser in: GK-AufenthG, § 5 Rn. 81 ff., Rn. 91 ff. ; siehe etwa auch Gutmann, InfAuslR 2019, 384, und Albert, ZAR 2021, 95 ; Cziersky-Reis, ANA-ZAR 2018, 74 f. ), ist hieran aus Gründen der Einheitlichkeit der Rechtsprechung festzuhalten - zumal die obergerichtliche Rechtsprechung einhellig annimmt, dass § 53 Abs. 1 AufenthG eine generalpräventive Ausweisung ermöglicht (vgl. etwa OVG Niedersachsen, Urteil vom 09.11.2022 - 13 LB 148/22 -, juris Rn. 43 f.; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 28.02.2022 - 2 O 164/21 -, juris Rn. 27; OVG Bremen, Urteil vom 15.12.2021 - 2 LC 269/21 -, juris Rn. 75; Bayerischer VGH, Beschluss vom 23.09.2021 - 19 ZB 20.323 -, juris Rn. 29; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 25.02.2021 - 7 A 10826/20 -, juris Rn. 42; Fleuß in: Kluth/Heusch, BeckOK AuslR, § 53 Rn. 29a, m.w.N. aus der Rspr. ).
  • VGH Bayern, 01.12.2022 - 19 ZB 22.1538

    Bestätigung der Ausweisungsanordnung und Wiedereinreisesperre beim Handeltreiben

    Bei Straftaten, die auf einer Suchterkrankung des Ausländers beruhen oder dadurch gefördert wurden, kann nach ständiger Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes von einem Wegfall der Wiederholungsgefahr nicht ausgegangen werden, solange der Ausländer nicht eine einschlägige Therapie erfolgreich abgeschlossen und die damit verbundene Erwartung eines künftig drogen- und straffreien Verhaltens auch nach Therapieende glaubhaft gemacht hat, insbesondere indem er sich außerhalb des Straf- oder Maßregelvollzugs bewährt hat (vgl. BayVGH, B.v. 27.7.2021 - 10 ZB 21.935 - juris Rn. 9; B.v. 23.9.2021 - 19 ZB 20.323 - juris; B.v. 18.5.2021 - 19 ZB 20.65 - juris).

    Wenngleich bei Taten, die allein aus einer Abhängigkeit heraus begangen werden, die Erzielung einer abschreckenden Wirkung zweifelhaft sein kann (vgl.; Bauer in Bergmann/Dienelt, a.a.O., § 53 Rn. 65; weitgehend SächsOVG, B.v. 13.5.2022 - 3 A 844/20 - juris Rn. 20), ist in Anbetracht der Schwere und der mit dem illegalen Rauschgifthandel verbundenen Gefahren von Betäubungsmitteldelikten, die zu den schweren, Grundinteressen der Gesellschaft berührenden und schwer zu bekämpfenden Straftaten gehören (vgl. EuGH, U.v. 23.11.2010 - Rs. C-149/09, "Tsakouridis" - NVwZ 2011, 221 Rn. 47), nach der Lebenserfahrung davon auszugehen, dass die Ausweisung eines wegen Drogenhandels strafgerichtlich verurteilten Ausländers dazu beitragen kann, andere Ausländer zur Vermeidung der ihnen sonst drohenden Ausweisung zu einem ordnungsgemäßen Verhalten bzw. dem Abstandnehmen von schwerwiegenden Betäubungsmitteldelikten im Bundesgebiet zu veranlassen (wie zur vormaligen Rechtslage in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts anerkannt und vom Bundesverfassungsgericht bestätigt, vgl. BVerwG, U.v. 6.4.1989 - 1 C 70/86 - NVwZ 1989, 768; BVerfG, B.v. 25.9.1986 - 2 BvR 744/86 - juris Rn. 4; vgl. auch BayVGH, B.v. 23.9.2021 - 19 ZB 20.323 - juris Rn. 31; B.v. 18.5.2021 - 19 ZB 20.65 -juris Rn. 42).

    Angesichts der mit schwerwiegender Drogenkriminalität verbundenen besonderen Gefahren für die Allgemeinheit und der Schwierigkeit ihrer Bekämpfung kommt den generalpräventiven Aspekten ein wesentliches Gewicht zu, um eine Verhaltenssteuerung und Abschreckung bei anderen Ausländern zu bewirken (vgl. OVG Nds, U.v. 22.4.2013 - 2 LB 365/12 - juris Rn. 40; BayVGH, B.v. 23.9.2021 - 19 ZB 20.323 - juris Rn. 29; B.v. 31.1.2011 - 10 ZB 10.2868 - juris Rn. 15).

    Die Auffassung des Klägers, generalpräventive Gründe könnten bei ihm nicht ausreichen, um eine Ausweisung zu begründen, da er ein sogenannter "faktischer Inländer" sei, trifft nicht zu (vgl. BayVGH, B.v. 23.9.2021 - 19 ZB 20.323 - juris Rn. 31).

  • VGH Bayern, 19.02.2024 - 19 ZB 22.2483

    Generalpräventive Ausweisung, Sofort vollziehbarer Widerruf der

    Die Auffassung des Klägers, generalpräventive Gründe könnten bei ihm nicht ausreichen, um eine Ausweisung zu begründen, da er ein sogenannter "faktischer Inländer" sei, trifft nicht zu (vgl. BayVGH, B.v. 23.9.2021 - 19 ZB 20.323 - juris Rn. 31).

    Wie ausgeführt, steht auch die Einstufung eines Ausländers als "faktischer Inländer" im Sinne der Rechtsprechung zu Art. 8 EMRK einer Ausweisung - auch aus generalpräventiven Gründen (vgl. dazu obige Ausführungen sowie BVerwG, U.v. 16.11.2023 - 1 C 32.22 - juris Rn. 16 f.; BayVGH, B.v. 23.9.2021 - 19 ZB 20.323 - juris Rn. 31) - nicht grundsätzlich entgegen; vielmehr ist im Einzelfall herauszuarbeiten, inwieweit eine Ausweisung auch vor dem Hintergrund eines langjährigen Aufenthaltes im Aufnahmestaat und (zusätzlich) einer weitgehenden Integration mit Blick auf den Schutz des Privatlebens nach Art. 8 EMRK noch verhältnismäßig ist.

  • VGH Bayern, 09.05.2023 - 19 ZB 22.852

    Rechtmäßige Ausweisung nach Verurteilung wegen schwerwiegender

    Sowohl eine offene Bewährung als auch ein anhängiges Ausweisungsverfahren führten zu einem hohen Maß an Selbstdisziplin und hätten erhebliche Auswirkungen auf die Lebensordnung der betroffenen Personen, insbesondere bei Personen mit Hafterfahrung (m.V.a. BayVGH, B.v. 23.9.2021 - 19 ZB 20.323 - juris Rn. 28).

    Hierzu lässt der Kläger (nach wörtlichen Zitaten aus den Gründen des Beschlusses vom 28.2.2022, S. 17 und den Entscheidungsgründen des angefochtenen Urteils) vortragen, nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) und des Bayer. Verwaltungsgerichtshofs (BayVGH) seien für die Prognose der Wiederholungsgefahr die besonderen Umstände des Einzelfalles zu berücksichtigen, insbesondere die Höhe der verhängten Strafe, die Schwere der konkreten Straftat, die Umstände ihrer Begehung, das Gewicht des bei einem Fall bedrohten Rechtsguts sowie die Persönlichkeit des Täters und seine Entwicklung und Lebensumstände bis zum maßgeblichen Entscheidungszeitpunkt (m.V.a. BayVGH, B.v. 23.9.2021 - 19 ZB 20.323).

    Bei Straftaten, die auf einer Suchterkrankung des Ausländers beruhen oder dadurch gefördert wurden, kann nach ständiger Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes von einem Wegfall der Wiederholungsgefahr nicht ausgegangen werden, solange der Ausländer nicht eine einschlägige Therapie erfolgreich abgeschlossen und die damit verbundene Erwartung eines künftig drogen- und straffreien Verhaltens auch nach Therapieende glaubhaft gemacht hat, insbesondere indem er sich außerhalb des Straf- oder Maßregelvollzugs bewährt hat (vgl. BayVGH, B.v. 27.7.2021 - 10 ZB 21.935 - juris Rn. 9; B.v. 23.9.2021 - 19 ZB 20.323 - juris; B.v. 18.5.2021 - 19 ZB 20.65 - juris).

  • VGH Bayern, 09.01.2023 - 19 ZB 21.429

    Rechtmäßige Ausweisung trotz Strafaussetzung zur Bewährung

    Bei Straftaten, die auf einer Suchterkrankung des Ausländers beruhen oder dadurch gefördert wurden, kann nach ständiger Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes von einem Wegfall der Wiederholungsgefahr nicht ausgegangen werden, solange der Ausländer nicht eine einschlägige Therapie erfolgreich abgeschlossen und die damit verbundene Erwartung eines künftig drogen- und straffreien Verhaltens auch nach Therapieende glaubhaft gemacht hat, insbesondere indem er sich außerhalb des Straf- oder Maßregelvollzugs bewährt hat (vgl. BayVGH, B.v. 27.7.2021 - 10 ZB 21.935 - juris Rn. 9; B.v. 23.9.2021 - 19 ZB 20.323 - juris; B.v. 18.5.2021 - 19 ZB 20.65 - juris).

    Wenngleich bei Taten, die allein aus einer Abhängigkeit heraus begangen werden, die Erzielung einer abschreckenden Wirkung zweifelhaft sein kann (vgl. Bauer in Bergmann/Dienelt, a.a.O., § 53 Rn. 65; weitgehend SächsOVG, B.v. 13.5.2022 - 3 A 844/20 - juris Rn. 20), ist in Anbetracht der Schwere und der mit dem illegalen Rauschgifthandel verbundenen Gefahren von Betäubungsmitteldelikten, die zu den schweren, Grundinteressen der Gesellschaft berührenden und schwer zu bekämpfenden Straftaten gehören (vgl. EuGH, U.v. 23.11.2010 - Rs. C-149/09, Tsakouridis - NVwZ 2011, 221 Rn. 47), nach der Lebenserfahrung davon auszugehen, dass die Ausweisung eines wegen Drogenhandels strafgerichtlich verurteilten Ausländers dazu beitragen kann, andere Ausländer zur Vermeidung der ihnen sonst drohenden Ausweisung zu einem ordnungsgemäßen Verhalten bzw. dazu zu veranlassen, von schwerwiegenden Betäubungsmitteldelikten im Bundesgebiet Abstand zu nehmen (wie zur vormaligen Rechtslage in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts anerkannt und vom Bundesverfassungsgericht bestätigt, vgl. BVerwG, U.v. 6.4.1989 - 1 C 70.86 - NVwZ 1989, 768; BVerfG, B.v. 25.9.1986 - 2 BvR 744/86 - juris Rn. 4; vgl. auch BayVGH, B.v. 23.9.2021 - 19 ZB 20.323 - juris Rn. 31; B.v. 18.5.2021 - 19 ZB 20.65 - juris Rn. 42).

    Angesichts der mit schwerwiegender Drogenkriminalität verbundenen besonderen Gefahren für die Allgemeinheit und der Schwierigkeit ihrer Bekämpfung kommt den generalpräventiven Aspekten ein wesentliches Gewicht zu, um eine Verhaltenssteuerung und Abschreckung bei anderen Ausländern zu bewirken (vgl. OVG Nds, U.v. 22.4.2013 - 2 LB 365/12 - juris Rn. 40; BayVGH, B.v. 23.9.2021 - 19 ZB 20.323 - juris Rn. 29; B.v. 31.1.2011 - 10 ZB 10.2868 - juris Rn. 15).

  • VGH Bayern, 25.10.2022 - 19 CS 22.1456

    Rechtmäßige Ausweisung wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln

    Wenngleich bei Taten, die allein aus einer Abhängigkeit heraus begangen werden, die Erzielung einer abschreckenden Wirkung zweifelhaft sein kann (vgl.; Bauer in Bergmann/Dienelt, a.a.O., § 53 Rn. 65; weitgehend SächsOVG, B.v. 13.5.2022 - 3 A 844/20 - juris Rn. 20), ist in Anbetracht der Schwere und der mit dem illegalen Rauschgifthandel verbundenen Gefahren von Betäubungsmitteldelikten, die zu den schweren, Grundinteressen der Gesellschaft berührenden und schwer zu bekämpfenden Straftaten gehören (vgl. EuGH, U.v. 23.11.2010 - Rs. C-149/09, "Tsakouridis" -NVwZ 2011, 221 Rn. 47), nach der Lebenserfahrung davon auszugehen, dass die Ausweisung eines wegen Drogenhandels strafgerichtlich verurteilten Ausländers dazu beitragen kann, andere Ausländer zur Vermeidung der ihnen sonst drohenden Ausweisung zu einem ordnungsgemäßen Verhalten bzw. dem Abstandnehmen von schwerwiegenden Betäubungsmitteldelikten im Bundesgebiet zu veranlassen (wie zur vormaligen Rechtslage in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts anerkannt und vom Bundesverfassungsgericht bestätigt, vgl. BVerwG, U.v. 6.4.1989 - 1 C 70/86 - NVwZ 1989, 768; BVerfG, B.v. 25.9.1986 - 2 BvR 744/86 - juris Rn. 4; vgl. auch BayVGH, B.v. 23.9.2021 - 19 ZB 20.323 - juris Rn. 31; B.v. 18.5.2021 - 19 ZB 20.65 -juris Rn. 42).

    Angesichts der mit schwerwiegender Drogenkriminalität verbundenen besonderen Gefahren für die Allgemeinheit und der Schwierigkeit ihrer Bekämpfung kommt den generalpräventiven Aspekten ein wesentliches Gewicht zu, um eine Verhaltenssteuerung und Abschreckung bei anderen Ausländern zu bewirken (vgl. OVG Nds, U.v. 22.4.2013 - 2 LB 365/12 - juris Rn. 40; BayVGH, B.v. 23.9.2021 - 19 ZB 20.323 - juris Rn. 29; B.v. 31.1.2011 - 10 ZB 10.2868 - juris Rn. 15).

    Die Auffassung des Antragstellers, generalpräventive Gründe könnten bei ihm nicht ausreichen, um eine Ausweisung zu begründen, da er ein sogenannter "faktischer Inländer" sei, trifft nicht zu (vgl. BayVGH, B.v. 23.9.2021 - 19 ZB 20.323 - juris Rn. 31).

  • VGH Bayern, 07.03.2024 - 19 ZB 22.2263

    Ausweisung, Assoziationsberechtigter, Cannabis, Strafrest- und

    Bei Straftaten, die auf einer Suchterkrankung des Ausländers beruhen oder dadurch gefördert wurden, kann nach ständiger Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes von einem Wegfall der Wiederholungsgefahr nicht ausgegangen werden, solange der Ausländer nicht eine einschlägige Therapie erfolgreich abgeschlossen und die damit verbundene Erwartung eines künftig drogen- und straffreien Verhaltens auch nach Therapieende glaubhaft gemacht hat, insbesondere indem er sich außerhalb des Straf- oder Maßregelvollzugs bewährt hat (vgl. BayVGH, B.v. 27.7.2021 - 10 ZB 21.935 - juris Rn. 9; B.v. 23.9.2021 - 19 ZB 20.323 - juris; B.v. 18.5.2021 - 19 ZB 20.65 - juris).
  • VG München, 09.08.2023 - M 9 K 20.6275

    Ausweisung, Albanischer Staatsangehöriger, Drogendelikt, Freiheitsstrafe (3 Jahre

    bb) Bei Straftaten, die - wie hier - auf einer Suchterkrankung des Ausländers beruhen oder dadurch gefördert wurden, kann nach ständiger Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes von einem Wegfall der Wiederholungsgefahr nicht ausgegangen werden, solange der Ausländer nicht eine einschlägige Therapie erfolgreich abgeschlossen und die damit verbundene Erwartung eines künftig drogen- und straffreien Verhaltens auch nach Therapieende glaubhaft gemacht hat, insbesondere indem er sich außerhalb des Straf- oder Maßregelvollzugs bewährt hat (vgl. BayVGH, B.v. 27.7.2021 - 10 ZB 21.935 - juris Rn. 9; B.v. 23.9.2021 - 19 ZB 20.323 - juris; B.v. 18.5.2021 - 19 ZB 20.65 - juris).

    Wenngleich bei Taten, die allein aus einer Abhängigkeit heraus begangen werden, die Erzielung einer abschreckenden Wirkung zweifelhaft sein kann (vgl. Bauer in: Bergmann/Dienelt, a.a.O., § 53 Rn. 65), ist in Anbetracht der Schwere und der mit dem illegalen Rauschgifthandel verbundenen Gefahren von Betäubungsmitteldelikten, die zu den schweren, Grundinteressen der Gesellschaft berührenden und schwer zu bekämpfenden Straftaten gehören (vgl. EuGH, U.v. 23.11.2010 - Rs. C-149/09, Tsakouridis - NVwZ 2011, 221 Rn. 47), nach der Lebenserfahrung davon auszugehen, dass die Ausweisung eines wegen Drogenhandels strafgerichtlich verurteilten Ausländers dazu beitragen kann, andere Ausländer zur Vermeidung der ihnen sonst drohenden Ausweisung zu einem ordnungsgemäßen Verhalten bzw. dazu zu veranlassen, von schwerwiegenden Betäubungsmitteldelikten im Bundesgebiet Abstand zu nehmen (wie zur vormaligen Rechtslage in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts anerkannt und vom Bundesverfassungsgericht bestätigt, vgl. BVerwG, U.v. 6.4.1989 - 1 C 70.86 - NVwZ 1989, 768; BVerfG, B.v. 25.9.1986 - 2 BvR 744/86 - juris Rn. 4; vgl. auch BayVGH, B.v. 23.9.2021 - 19 ZB 20.323 - juris Rn. 31; B.v. 18.5.2021 - 19 ZB 20.65 - juris Rn. 42).

    Angesichts der mit schwerwiegender Drogenkriminalität verbundenen besonderen Gefahren für die Allgemeinheit und der Schwierigkeit ihrer Bekämpfung kommt den generalpräventiven Aspekten ein wesentliches Gewicht zu, um eine Verhaltenssteuerung und Abschreckung bei anderen Ausländern zu bewirken (vgl. OVG Nds, U.v. 22.4.2013 - 2 LB 365/12 - juris Rn. 40; BayVGH, B.v. 23.9.2021 - 19 ZB 20.323 - juris Rn. 29; B.v. 31.1.2011 - 10 ZB 10.2868 - juris Rn. 15).

  • VGH Bayern, 07.03.2023 - 19 ZB 22.624

    Ausweisung eines assoziationsberechtigten türkischen Staatsangehörigen wegen

    In diesem Zusammenhang sei zudem der erhebliche Legalbewährungsdruck des laufenden Ausweisungsverfahrens in den Blick zu nehmen (m.V.a. BayVGH, B.v. 23.9.2021 - 19 ZB 20.323 - juris Rn. 28).

    Bei Straftaten, die auf einer Suchterkrankung des Ausländers beruhen oder dadurch gefördert wurden, kann nach ständiger Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes von einem Wegfall der Wiederholungsgefahr nicht ausgegangen werden, solange der Ausländer nicht eine einschlägige Therapie erfolgreich abgeschlossen und die damit verbundene Erwartung eines künftig drogen- und straffreien Verhaltens auch nach Therapieende glaubhaft gemacht hat, insbesondere indem er sich außerhalb des Straf- oder Maßregelvollzugs bewährt hat (vgl. BayVGH, B.v. 27.7.2021 - 10 ZB 21.935 - juris Rn. 9; B.v. 23.9.2021 - 19 ZB 20.323 - juris; B.v. 18.5.2021 - 19 ZB 20.65 - juris).

  • VGH Baden-Württemberg, 04.07.2022 - 12 S 933/21

    Ausweisung (u.a.) nach Betäubungsmittelkriminalität; Gefahrenprognose; Relevanz

    Gleichermaßen befasst er sich nicht mit der Rechtsprechung, die besagt, dass selbst ein etwaiger Anspruch des Ausländers auf Durchführung einer Entwöhnungstherapie einer Ausweisung nicht entgegensteht (vgl. BVerwG, Beschluss vom 15.04.2013 - 1 B 22.12 -, juris Rn. 19; VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 15.02.2022 - 11 S 1814/20 -, juris Rn. 9, und vom 02.03.2021 - 11 S 2932/20 -, juris Rn. 9; Bayerischer VGH, Beschlüsse vom 10.02.2022 - 19 ZB 21.2650 -, Rn. 23, vom 23.09.2021 - 19 ZB 20.323 -, juris Rn. 22, und vom 16.04.2020 - 10 ZB 20.536 -, juris Rn. 9).

    Behörden und Gerichte sind nicht gehalten, mit der Ausweisungsentscheidung zuzuwarten, bis etwa eine Therapie erfolgreich abgeschlossen ist (vgl. - zur Verlustfeststellung - BVerwG, Beschluss vom 11.09.2015 - 1 B 39.15 -, juris Rn. 21; zur Ausweisung: VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 15.02.2022 - 11 S 1814/20 -, juris Rn. 9, und vom 02.03.2021 - 11 S 2932/20 -, juris Rn. 9; Bayerischer VGH, Beschlüsse vom 10.02.2022 - 19 ZB 21.2650 -, Rn. 23, vom 23.09.2021 - 19 ZB 20.323 -, juris Rn. 22, und vom 16.04.2020 - 10 ZB 20.536 -, juris Rn. 9).

  • VG Karlsruhe, 09.05.2023 - 8 K 2816/21

    Ausweisung eines Ausländers aus dem Bundesgebiet; Absehen von der Setzung einer

  • VGH Bayern, 23.02.2023 - 19 ZB 21.1371

    Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung in einem ausländerrechtlichen

  • OVG Sachsen, 13.05.2022 - 3 A 844/20

    Keine Verhältnismäßigkeit der Ausweisung nach erfolgreicher

  • OVG Sachsen, 25.01.2024 - 3 B 213/23

    Alleinerziehende Mutter; Aufenthaltserlaubnis; faktische Inländerin; erwachsene

  • VG Karlsruhe, 14.12.2021 - 12 K 3468/20

    Ausweisung eines Beteiligten an Betrugsstraftaten in Form des sog. falschen

  • OVG Hamburg, 02.11.2021 - 4 Bf 183/20

    Förderungsfähige Fortbildungsmaßnahme an einer technischen Hochschule

  • OVG Sachsen, 26.11.2021 - 3 B 349/21

    Faktischer Inländer; Kleinkind

  • VG Schleswig, 19.10.2022 - 11 A 272/20

    Ukrainer; Ausweisung nach schwerwiegenden Straftaten

  • OVG Sachsen, 22.07.2022 - 3 A 21/22

    Ausweisung; Generalprävention; Resozialisierung; Verhältnismäßigkeit;

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